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Wir sind für Sie da

Kath. Kindergarten St. Vinzenz

Vinzenziusstraße 12

97724 Burglauer

Telefon

09733 - 1514 

 

 

 

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info@kindergarten-burglauer.de

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag

07:00 Uhr - 16:15 Uhr

 

anfahrt

Update 11.02.22

Angepasste Quarantäneregelungen in der Kindertagesbetreuung vom Bay. Staatsministerium

 

Update 04.02.22

Informationsschreiben Quarantäneregelung von Hausstandsmitgliedern infizierter Personen

 

Update 21.12.21

Ab 10.01.22 gilt die Testnachweispflicht für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung. 3x/Woche müssen Eltern anhand der Testkassette nachweisen, dass ihr Kind negativ getestet wurde. Genaue Infos entnehmen Sie bitte dem Elternbrief, sowie der Anleitung für Selbsttests.

Elternbrief Testplicht
kitatestpflicht_elternbrief_deutsch.pdf
PDF-Dokument [144.1 KB]
Anleitung Selbsttests Kinder
Anleitung_Corona_Selbsttest_Kinder.pdf
PDF-Dokument [436.4 KB]

 

 

 

Update 21.10.21

Für Kinder, die ihre Kinderbetreuungseinrichtung trotz leichter Symptome (z.B. Schnupfen, leichter Husten etc.) besuchen möchten, genügt künftig eine Bestätigung der Eltern, dass vor dem Kita-Besuch zu Hause ein Selbsttest durchgeführt wurde, der negativ ausgefallen ist. Ein Vordruck für die Bestätigung erhalten Sie bei Bedarf von der Einrichtung.

Erkrankt ein Kind hingegen schwerer, hat es also beispielsweise Fieber, Hals- oder Ohrenschmerzen oder starken Husten, so ist für die Wiederzulassung zur Kinderbetreuungseinrichtung nach der Genesung bzw. die Wiederzulassung trotz noch vorhandener leichter Symptome weiterhin ein PCR- oder PoC-Antigen-Test erforderlich.

 

Hinweis: Personen mit einschlägigen, auf das Coronavirus hindeutenden Symptomen, können sich nach wie vor beispielsweise in Arztpraxen kostenfrei mittels PCR-Test auf eine Coronavirus-Infektion testen lassen. Kinder mit leichten Symptomen werden außerdem weiterhin auch in den lokalen Testzentren kostenfrei mittels PoC-Antigen-Schnelltest getestet.
 

 

Update 29.09.21

Nach Absprache mit dem Gesundheitsamt ist mindestens ein Antigenschnelltest nötig, bevor ihr Kind die Einrichtung wieder besucht.

D. h. wenn ihr Kind heute, 29.09. nicht in der Einrichtung war, müssen Sie morgen bzw. sobald ihr Kind die Einrichtung wieder besucht bestätigen, dass Ihr Kind in den letzten 24 Stunden negativ getestet wurde. Der Test darf häuslich durchgeführt werden.

 

Update 28.09.21

Schreiben vom Gesundheitsamt bezüglich einer Coronainfektion in der Einrichtung
Mitteilung KITA ohne Quarantäne.pdf
PDF-Dokument [168.1 KB]

 

Update 28.05.21

Liebe Eltern,

wir haben gute Nachrichten! Ab Montag dürfen wir die Einrichtung wieder im Regelbetrieb öffnen.

D. h. wir sind wieder von 7 – 16.15 Uhr für Ihre Kinder da. Die Kinder können sich wieder mit den Kindern aus anderen Gruppe treffen, gemeinsam auf den Spielplatz, unser Waldtag (freitags – bitte an der Infowand immer bis Mi eintragen) findet ab 02.07. wieder statt und auch die Musikschule kommt wieder jeden Dienstag (für die angemeldeten Kinder).

Bis einschl. August werden wir unsere Abholzeiten am Nachmittag noch geändert lassen, d. h. Sie können weiterhin ab 15 Uhr Ihre Kinder abholen. Zum Bringen und Abholen dürfen eine begrenzte Anzahl an Eltern in jede Garderobe. Wir werden wieder mit den Eimern und Fähnchen die Anzahl beschränken.

Der Rahmenhygieneplan gilt weiterhin, s. Newsletter 408, zum Umgang mit Krankheitssymptomen gilt weiterhin. 

 

Update 04.06.21

Bitte beachten Sie folgenden Elternbrief des Staatsministeriums zum Thema "Selbsttests". Den Berechtigungsschein erhalten Sie ab Montag, 07.06., in unserer Einrichtung.

Update 28.05.21

Ab Montag, 31.05. dürfen - aufgrund der Unterschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 100 an 5 aufeinanderfolgenden Tagen - wieder alle Kinder in unsere Einrichtung kommen.

Wir sind von 7-15 Uhr für Ihre Kinder da (voraussichtlich können wir bald wieder bis 16.15 Uhr öffnen – wir informieren Sie).

 

Update 19.05.21

Erfreulicherweise sinken die Infektionszahlen in Bayern derzeit stetig.

  • Aufgrund dieser positiven Entwicklung soll im Sinne eines stufenweisen Vorgehens zunächst den Kindern, die im September in die Schule kommen (Vorschulkinder) die Möglichkeit gegeben werden, ihre Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen ab dem 25. Mai 2021 (bitte Schließtage beachten - bei uns ab 31.05.) bis zu einer 7-Tage-Inzidenz von 165 im (eingeschränkten) Regelbetrieb zu besuchen. Entscheidend ist, ob eine Schuleinschreibung tatsächlich erfolgt ist.
  • Nach den Pfingstferien, also ab dem 7. Juni 2021, können dann alle Kinder ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle bis zu einer 7-Tage-Inzidenz von 165 wieder im (eingeschränkten) Regelbetrieb besuchen.
  • In Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 können auch wieder offene Konzepte durchgeführt werden, sofern dies von den Trägern und Kindertageseinrichtungen gewünscht ist.
  • Die Kreisverwaltungsbehörden werden, wie bislang auch, jeweils amtlich bekanntmachen, wenn die 7-Tage-Inzidenz stabil unter dem maßgeblichen Inzidenzwert von 165 bzw. 50 liegt oder wenn der maßgebliche Inzidenzwert wieder überschritten wird.

Selbsttests für Kita-Kinder

Die Bayerische Teststrategie wird nach der kürzlichen Zulassung von Antigen-Selbsttests speziell für kleinere Kinder unter sechs Jahren erweitert. Der Freistaat beabsichtigt, den Eltern schnellstmöglich kostenfrei zwei Selbsttests pro Woche zur Verfügung zu stellen. Die Eltern können ihre Kinder dann zu Hause testen.
Die Kosten trägt der Freistaat Bayern. Die Testung der Kinder wird, wie schon bislang bei den Beschäftigten, freiwillig sein. Weiteren Details erhalten Sie, sobald uns die entsprechen Informationen vorliegen.

 

Update 06.05.21

Ab sofort liegen auch die Vatertags-Basteltüten für die Kindergartenkinder bereit.

 

Update 30.04.21

Liebe Eltern!

„Die Sonderregelung für Schulen und Kitas, dass die Inzidenz jeweils am Freitag bekannt gegeben wird und die daraus folgenden Regelungen dann für die ganze Folgewoche gelten, entfällt. Auch für Schulen und Kitas ist daher jetzt allein maßgeblich, ob ein Schwellenwert an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten beziehungsweise an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten wurde. Ab dem jeweils übernächsten darauf folgenden Tag gelten dann die verschärften beziehungsweise gelockerten Maßnahmen. Das Landratsamt macht auch zukünftig das Über- bzw. Unterschreiten eines Schwellenwertes amtlich bekannt.“

(Quelle: Landratsamt Rhön-Grabfeld)

Wenn wir aufgrund einer niedrigeren Inzidenz wieder in den eingeschränkten Regelbetrieb wechseln können, informiere ich Sie erneut. Bis dahin ist unsere Einrichtung geschlossen und es wird nur eine Notbetreuung angeboten.

 

Update 27.04.21

Bitte beachten Sie folgenden Elternbrief des Staatsministeriums zum Thema "Testungen"

210426-elternbrief.pdf
PDF-Dokument [201.9 KB]

Muttertag/Vatertag

Kindergarten: Ab sofort liegen in der Kinderwagenhalle Päckchen bereit um zu Hause ein Muttertagsgeschenk zu gestalten. Das Vatertagsbastelset wird später bereitgestellt.

Krippe: Ab sofort liegen vor dem Krippeneingang Päckchen bereit, um zu Hause ein Muttertags- und Vatertagsgeschenk zu gestalten. 

Abholzeit täglich von 7-15 Uhr.

 

Update 23.04.21

Aufgrund der hohen Inzidenz bleibt unsere Einrichtung auch in der KW 17 geschlossen. Eine Notbetreuung wird angeboten. 

 

Update 19.04.21

Aufgrund der hohen Inzidenz bleibt unsere Einrichtung weiterhin geschlossen. Eine Notbetreuung wird angeboten. Bitte beachten Sie bei der Inanspruchnahme der Notbetreuung folgenden Elternbrief des Landrats.

 

Elternbrief 16-04-2021.pdf
PDF-Dokument [189.0 KB]

15.04.21

Ab sofort hat die Bücher- und Puzzleausleihe in der Kinderwagenhalle wieder geöffnet.

 

Update 01.04.21

Aufgrund der hohen Inzidenz bleibt unsere Einrichtung weiterhin geschlossen. Eine Notbetreuung wird angeboten.

Notbetreuung KW14.pdf
PDF-Dokument [216.5 KB]

 

Update 26.03.21

Aufgrund der hohen Inzidenz ist unsere Einrichtung ab Montag, 29.03. geschlossen. Es ist lediglich eine Notbetreuung möglich.

Elterninfo Notbetreuung 26.03.21.pdf
PDF-Dokument [419.1 KB]

 

Update 17.03.21

Bitte beachten Sie das folgende Schreiben bezüglich dem Umgang mit Krankheitssymptomen.

17_03_21 Erkältungssymptome.pdf
PDF-Dokument [151.1 KB]

 

Update 11.03.21

Bitte beachten Sie den Elternbrief zum Umgang mit Krankheitssymptomen ab 15.03.21.

Umgang mit Krankheitssymptomen
Elternbrief Staatsministerium
210311-elternbrief.pdf
PDF-Dokument [344.0 KB]

 

 

Update 05.03.21

Ab Montag, 08.03., können alle gelben Zwerge wieder zu den gewohnten Zeiten in die Krippe kommen. Vielen herzlichen Dank an alle Eltern, die ihre Kinder in der letzten Woche zu Hause betreut haben!

 

Update 25.02.21

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir ab morgen die Krippe wieder öffnen können.

Da sich die Kolleginnen aber beide weiterhin in Quarantäne befinden, sind wir personell leider nur knapp besetzt. Vor allem die Eltern der gelben Zwerge möchten wir bitten, Ihre Kinder wenn möglich zu Hause zu betreuen und nur für die Zeit zu bringen, die sie dringend benötigen. Sobald die Gruppe wieder normal besetzt ist (voraussichtlich in 10-12 Tagen), informieren wir Sie per Email und an dieser Stelle.

Die Kinder werden laut Gesundheitsamt nicht als Kontaktperson 1 eingestuft.

 

Update 25.02.21

Appell an die Eltern und Fortsetzung des Beitragersatzes im März 2021

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) empfiehlt den Eltern im Interesse des Infektionsschutzes auch weiterhin, möglichst vom Besuch der Kindertageseinrichtungen abzusehen, so sie die Betreuung und Bildung ihrer Kinder auch auf andere Weise sicherstellen können. Die Eltern leisten damit einen wertvollen Beitrag dazu, Kontakte auch im Bereich der Kindertagesbetreuung auf das notwendige Maß zu reduzieren.

Nähere Informationen finden Sie im folgenden Newsletter:

 

Appell an die Eltern
398-newsletter.pdf
PDF-Dokument [222.0 KB]

 

Update 24.02.21

Aufgrund eines Infektionsgeschehens beim Personal ist die Krippe kurzzeitig geschlossen.

Wir informieren umgehend, sobald wir neue Ergebnisse bzw. Anweisungen erhalten, was die Dauer der Krippenschließung anbelangt.

 

 

Update 17.02.21

Aktuell sinken die Inzidenzwerte in Bayern stetig. Kindertageseinrichtungen sind Bildungseinrichtungen und daher – genau wie Kindertagespflegestellen – ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft. Ab dem 22. Februar 2021 ist im Bereich der Kindertagesbetreuung, die Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb möglich. Das bedeutet: Grundsätzlich können alle Kinder ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle wieder besuchen. Dies gilt allerdings nur in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 100. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 bleiben die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen geschlossen, wobei eine Notbetreuung wie im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis zum 21. Februar 2021 zulässig bleibt. Über konkrete Details der Regelung zur 7-Tages-Inzidenz werden wir informieren, sobald die entsprechenden Rechtsgrundlagen verabschiedet sind.

 

Unsere Öffnungszeiten bleiben aufgrund der Bestimmung, dass das Personal nicht rotieren darf und die Gruppen getrennt bleiben müssen, weiterhin verkürzt. Wir sind von 7.00 bis 15.00 Uhr da. Sollten Sie dringend eine längere Betreuung benötigen, kommen Sie bitte auf uns zu, damit wir eine indiviuelle Lösung finden können.

 

 

Update 10.02.21

Am 17.02.21 ist Aschermittwoch. Gerne möchten wir Ihnen - wie am Gedenktag des Blasius - eine Vorlage zur Verfügung stellen, wie Sie zu Hause mit Ihrer Familie den Aschermittwoch feiern können.

Aschermittwoch-.-Aschekreuz-erklärt.docx
Microsoft Word-Dokument [41.7 KB]

 

 

Update 02.02.21

Am 03.02. ist der Gedenktag des Heiligen Blasius. Normalerweise feiern wir diesen Tag immer im Kindergarten und die Kinder bekommen hier den Blasiussegen. Damit Sie sich zu Hause gegenseitig segnen können, haben wir Ihnen in Anlehnung an den Hausgottesdienst eine Vorlage erstellt.

 

Blasiussegen für zu Hause
S22C-121020210590.pdf
PDF-Dokument [1.9 MB]

 

Update 02.02.21

Faschingsschließtage: Um die Familien zu entlasten, die dringend auf die Betreuung angewiesen sind, haben wir uns dazu entschlossen, auf die Schließtage an Fasching zu verzichten. Wir haben also durchgängig von 7-15 Uhr geöffnet.

Faschingsfeier/Verkleidungstage: Die Kinder können vom 11.-16.02. verkleidet in die Einrichtung kommen. Die große Faschingsfeier entfällt heuer.

-> Für die "Zu-Hause-Gebliebenen" haben wir uns auch schon etwas ausgedacht - lasst euch überraschen :-)

 

 

Update 27.01.21

Die Bayerische Staatsregierung hat am 26. Januar 2021 entschieden, Eltern für die Monate Januar und Februar bei den Elternbeiträgen zu entlasten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der untenstehenden Elterninformation.

Wie die Elternbeiträge vergütet werden ist noch unklar. Die Beiträge werden auf jeden Fall wie gewohnt Anfang Februar eingezogen und wahrscheinlich mit den Folgemonaten verrechnet. Hierzu erhalten Sie weitere Informationen, sobald das Prozedere feststeht.

Elterninformation zum Beitragsersatz für die Monate Januar und Februar 21
info_eltern_Beitragsersatz_jan_feb_21.pd[...]
PDF-Dokument [222.1 KB]

 

 

Update 07.01.21

 

Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen beschlossen, den aktuellen Lockdown vorerst bis zum 31. Januar 2021 zu verlängern. Der Bayerische Ministerrat hat daher am 6. Januar 2021 beschlossen, auch die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen weiterhin geschlossen zu halten, wobei – wie bislang auch – eine Notbetreuung zulässig bleibt. Der Bayerische Landtag muss den Regelungen am Freitag, den 8. Januar 2021, noch zustimmen. Sollten sich daraufhin noch Änderungen ergeben, so werden wir Sie hierüber gesondert informieren.

Die Regelungen, die bereits seit dem 16. Dezember 2020 in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen gelten, finden auch nach dem 10. Januar 2021 weiterhin bis 31. Januar 2021 unverändert Anwendung. Das bedeutet konkret:

Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, organisierten Spielgruppen sowie Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung bleibt grundsätzlich weiterhin untersagt. Die Aufrechterhaltung eines Notbetriebs ist in den Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, in der Ferientagesbetreuung sowie in organisierten Spielgruppen für Kinder für folgende Personengruppen zulässig:

  • Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
  • Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
  • Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
  • Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.

Wir möchten nochmals eindrücklich an die Eltern appellieren, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine Kinderbetreuung im häuslichen Umfeld nicht sichergestellt werden kann. Uns ist bewusst, dass wir ihnen hiermit viel abverlangen. Es geht nun jedoch darum, die Infektionszahlen nicht weiter in die Höhe zu treiben. Das Licht am Ende des Tunnels kommt durch den Impfstart im Dezember 2020 nun näher. Es bedarf allerdings noch einmal eines Kraftaktes der gesamten Gesellschaft, sich und andere vor einer Corona-Virus-Infektion zu schützen.

Zu guter Letzt möchten wir Sie darüber informieren, dass private Zusammenkünfte ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet sind. Abweichend davon ist allerdings die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst. Damit erhalten Eltern eine Alternative zur Notbetreuung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Referat V 3 – Kindertagesbetreuung

 

 

Falls Sie die Notbetreuung ab dem 11.01.21 in Anspruch nehmen müssen ist keine Anmeldung nötig. Wir sind ab 7.00 Uhr für Ihre Kinder da.

 

Da das Rotieren des Personals und Gruppenmischungen weiterhin nicht erlaubt sind, bleiben unsere Öffnungszeiten verkürzt von 7-15 Uhr. Wenn Sie in dringenden Einzelfällen eine Betreuung bis 16.15 Uhr benötigen, sprechen Sie uns bitte an.

 

 

Update 31.12.20

 

Der Ministerrat hat am 22.12.20 eine Testpflicht für alle Urlaubs- und Familienrückkehrer/innen beschlossen. Das bedeutet konkret: Jeder der aus einem Corona-Risikogebiet nach Bayern einreist, muss entweder schon bei der Einreise einen negativen Test vorweisen oder umgehend zum Testen gehen. Bitte legen Sie Ihr negatives Testergebnis der Leitung unaufgefordert vor, sofern Sie sich in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten haben.

 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Elternbrief zur Testpflicht vom Staatsminsterium.

Elternbrief Testpflicht
201230 Elternbrief Testpflicht für Reise[...]
PDF-Dokument [111.7 KB]

 

 

Update 15.12.20

 

Unsere Einrichtung hat vom 16.12. bis 08.01. geschlossen!

Bitte kommen Sie bis spätestens Mi 16.12. auf die Kindergartenleitung zu, wenn es Ihnen nicht möglich ist, die Betreuung Ihres Kindes zu organisieren.

 

 

 

Update 07.12.20

 

Wir werden - analog zu den Schulen - die Einrichtung ab dem 21.12. schließen. Wer die Betreuung seines Kindes nicht gewährleisten kann, kann sein Kind für die Notgruppe anmelden.

Bitte nehmen Sie die Notgruppe nur in Anspruch, wenn beide Elternteile aufgrund von Berufstätigkeit nicht die Möglichkeit haben, die Betreuung zu gewährleisten bzw. die Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann.

 

 

Update 02.12.20

 

Zukünftig müssen Kinder auch nach einer Erkrankung mit schwererer Symptomatik kein Attest oder einen negativen Corona-Test mehr vorlegen. Zum Ausgleich wird der Zeitraum, nach dem es den Kindern möglich ist, die Kitas wieder zu besuchen, auf 48 Stunden verlängert. 

Das bedeutet: Die Wiederzulassung  zur Kindertageseinrichtung ist erst wieder möglich, sofern das Kind bei gutem Allgemeinzustand mindestens 48 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) ist.

Update 11.11.20

 

Wir gehen davon aus, dass wir weiterhin in Stufe 2 (gelb) arbeiten werden und nicht so schnell in den Regelbetrieb zurückkehren können.

Da wir in Stufe 2 soweit wie möglich auf die Personalrotation und die Gruppenmischung verzichten sollen, mussten wir die Öffnungszeiten kürzen (s. Update 26.10.)

Um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Sie zu ermöglichen, werden wir ab 23.11. die Öffnungszeiten wieder auf 7.00 bis 16.15 Uhr ausdehnen. Dies hat allerdings zur Folge, dass wir eine Durchmischung der Kinder in den Randzeiten nicht verhindern können.

Kindergartenkinder, die von 7.00 bis 8.00 und von 15.00 bis 16.15 Uhr in der Einrichtung sind, werden in einer Gruppe von einer Person betreut. Krippenkinder werden ab 15.30 Uhr in die Kindergartengruppe integriert. Wir bitten Sie daher geanu abzuwägen, ob Sie die Betreuung in diesem Zeitraum dringend benötigen. Es ist weiterhin möglich, Ihr Kind ab 11.45 Uhr durchgängig abzuholen.

Aufgrund dieser Ausnahmesituation ist eine Rückbuchung der Betreuungszeiten in den Randzeiten möglich.

 

Bitte beachten Sie auch die Regelungen zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen, siehe Infoblatt:

Infoblatt zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen
Infoblatt November 20.pdf
PDF-Dokument [156.4 KB]

 

 

Update 26.10.20

 

Ab sofort besteht für unsere Einrichtung ein Betretungsverbot für Eltern/Großeltern/usw. 

Das heißt, das Bringen und Abholen ist auf den Eingangsbereich (Kindergarten vor der Haustüre, Krippe vor den Gruppentüren) beschränkt!

Kindergarten: Bitte geben Sie Ihr Kind an der Eingangstüre ab und tragen sich auf den Stehtischen mit der genauen Abholzeit ein. Wir bringen Ihr Kind dann zum Abholen zur angegebenen Zeit zur Tür. Kommen Sie abweichend zur angegebenen Zeit klingeln Sie bitte in der jeweiligen Gruppe.

Haben Sie wichtige Informationen für die Erzieher? Dann notieren Sie diese bitte auf einem Zettel (liegen auf dem Stehtisch), den Sie dann mit Ihrem Kind dem Mitarbeiter an der Tür übergeben.

Falls kein Mitarbeiter an der Tür steht, klingeln Sie bitte in der jeweiligen Gruppe.

Krippe: Der Zugang ist - wie gehabt - auf zwei Eltern pro Gruppe beschränkt (Fähnchen). Bitte geben Sie Ihr Kind nachdem Sie es umgezogen und mit dem Kind Hände gewaschen haben an der Gruppentür ab.

Danke für Ihre Mithilfe!

 

Außerdem müssen wir unsere Öffnungszeiten verkürzen um die Rotation der Mitarbeiter und die Durchmischung von Gruppen zu minimieren. Unsere Einrichtung hat deshalb ab dem 28.10. bis auf Weiteres täglich von 7-15 Uhr geöffnet.

 

 

 

Update 13.08.20

 

Ab dem 01.09.20 gelten neue Regelungen in Bezug auf Kinder mit Krankheitssymptomen, s. NL Staatsministerium

Informationsblatt für Eltern für Krankheitssymptome
358 NL - Informationsblatt für Eltern fü[...]
PDF-Dokument [280.5 KB]

 

 

Update 19.06.20

 

Ab dem 1. Juli 2020 ist die Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb möglich. Die bislang noch bestehenden Betretungsverbote werden nicht über den 30. Juni 2020 hinaus verlängert. Damit gehen wir von der erweiterten Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb über.
Eingeschränkter Regelbetrieb bedeutet, dass alle Kinder die Einrichtung wieder regulär besuchen dürfen, sofern sie

- keine Krankheitssymptome aufweisen,
- nicht in Kontakt zu einer infizierten Person stehen bzw. seit dem Kontakt  mindestens
      14 Tage vergangen sind und

- keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen.

 

Das warme Mittagessen, sowie gruppenübergreifende Angebote werden voraussichtlich bis Ende August nicht stattfinden.

 

 

Anmerkung aufgrund häufiger Fragen zum Thema "Schnupfen, Erkältungssymptome":

 

Wie im Informationsblatt des Staatsministeriums s. u. bereits deutlich beschrieben, dürfen nur Kinder, die keine Symptome einer akuten, übertragbaren Krankheit haben, die Einrichtung besuchen. Auch Kinder, die z. B. nur geringfügige Erkältungssymptome haben, dürfen die Kita nicht besuchen.

Bitte bringen Sie Ihr Kind nicht in die Einrichtung, wenn es Symptome zeigt. Es darf erst die Kita wieder besuchen, wenn es ganz gesund ist.

Ein Attest muss nur akzeptiert werden, wenn es bescheinigt, dass die Symptome des Kindes von einer chronischen Krankheit herrühren.

Sie können an dem Prospektehalter im Flur neben dem Büro eine Vorlage mitnehmen, in der Sie bestätigen, dass Sie beim Arzt waren und dieser Ihnen mitgeteilt hat, dass das Kind die Einrichtung ohne Bedenken besuchen darf und keine Infektionskrankheit nach dem Infektionsschutzgesetz hat. Treten dann allerdings weiterhin Symptome auf bzw. verschlimmern sie sich, müssen wir das Kind wieder abholen lassen.

 

Danke für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis!

 

 

 

Auszug Newsletter Staatsministerium zur Erweiterung der Notbetreuung ab 15.06.20
Auszug NL Erweiterung zum 15.06..pdf
PDF-Dokument [213.9 KB]

 

 

 

Update 10.06.20

 

Ab Montag, 15.06.2020 ist der Kindergarten nun auch für alle Kinder und deren Geschwister geöffnet, die im September 21 eingeschult werden und die vor dem Übertritt von Krippe in Kindergarten stehen (s. Auszug Newsletter Staatsministerium)

 

Alle betroffenen Familien wurden diesbezüglich über einen persönlichen Brief informiert.

 

 

 

 

 

 

Update 20.05.20:

 

Die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen wird ab Montag, 25.05., auf folgende Gruppen
ausgeweitet:

Vorschulkinder dürfen ihre Kita wieder besuchen. Ihnen soll damit der Abschied aus ihrer
Einrichtung ermöglicht werden. Berechtigt sind die Kinder, die zum Schuljahr 2020/21 zur
Einschulung an einer Grund- oder Förderschule tatsächlich angemeldet sind. Nicht
erfasst sind Kinder, deren Anmeldung zur Einschulung zum Schuljahr 2020/2021 bereits
möglich gewesen wäre, aber nicht vorgenommen wurde, zum Beispiel, weil diese
zurückgestellt wurden.
Geschwisterkinder
Kinder, die mit einem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben, das betreut werden darf, weil es
o ein Vorschulkind ist, oder
o eine Behinderung hat oder von wesentlicher Behinderung bedroht ist,
 und die dieselbe Kindertageseinrichtung besuchen wie dieses Kind,
dürfen ebenfalls wieder ihre Kita besuchen.
Diese Kinder werden zwar mit dem Begriff „Geschwisterkinder“ umschrieben, auf ein
Verwandtschaftsverhältnis kommt es aber ausdrücklich nicht an

 

 

Infos Bayerisches Ministerialblatt vom 08.05.20
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes mit aktueller Auflistung, welche Kinder Anspruch auf eine Notbetreuung haben.
baymbl-2020-250.pdf
PDF-Dokument [156.3 KB]
Elterninformation zur Notbetreuung ab dem 27.04.20
Elterninformation 29.04.20_VG.pdf
PDF-Dokument [206.6 KB]

 

 

 

Update 16.04.20:

Sicherlich haben Sie es schon der Presse entnommen. Der Kindergarten bleibt weiterhin geschlossen, es wird im Kindergarten nur eine Notgruppe angeboten.

Wer Anspruch auf eine Notbetreuung hat, entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben des Staatsministeriums, s. unten.

 

Gerne möchten wir aber mit Ihnen und Ihren Kindern in Kontakt bleiben. Dazu können Ihre Kinder oder Sie sich gerne telefonisch mit uns in Verbindung setzen. Sei es, dass Ihr Kind nur mal die Stimme seiner Erzieherin hören möchte, etwas vom Alltag erzählen möchte oder eine konkrete Frage hat.

Auch Sie sind herzlich dazu eingeladen bei uns anzurufen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen, geben Ihnen Tipps zur Bewältigung des Alltags und sind telefonisch für Sie da.

 

Als ein Zeichen, dass wir alle zusammengehören und aneinander denken möchten wir am Steingarten vor dem Kindergarten eine bunte Steinschlange wachsen lassen. Wir freuen uns über viele bunte Steine und eine ganz lange Steinschlange.

 

 

 

 

Newsletter vom Staatsministerium

Informationsschreiben vom Bay. Staatsministerium - Erweiterung der Notbetreuung ab 27.04.20
200426_informationsblatt_fur_eltern.pdf
PDF-Dokument [170.7 KB]
Informationsblatt vom Bayerischen Staatsministerium zum erweiterten Personenkreis
200321_informationsblatt_fur_eltern_aktu[...]
PDF-Dokument [150.8 KB]
Newsletter vom Bayerischen Staatsministerium
328 NL Coronavirus Elterninfo.pdf
PDF-Dokument [424.9 KB]

 

 

Infos zum Umgang mit Kindern

Erziehungsberatung.pdf
PDF-Dokument [126.4 KB]
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